Wer sich in den Hafen der Ehe begibt, der tut dies hauptsächlich, weil er seinen Partner liebt, mit ihm den Rest des Lebens verbringen will und diese Liebe mit Hilfe der Hochzeit für alle Welt dokumentiert. Doch eine Ehe ist viel mehr als das Eingehen eines Bündnisses aus Liebe. Sie bedeutet auch Verantwortung – für sich selbst und für den Ehepartner. Und diese Verantwortung zeigt sich unter anderem im finanziellen Bereich. Beispielsweise dann, wenn ein Kredit während der Ehe aufgenommen werden soll.
Mitgefangen, mitgehangen?
Nach der Hochzeit, so auf jeden Fall die weitläufig verbreitete Meinung, haben Eheleute alles zu teilen. Geld, Schulden, den Haushalt und viele andere Dinge mehr. Doch was so pauschal und vielleicht auch verständlich klingt, präsentiert sich in der Realität oftmals ein wenig anders. Selbstverständlich stimmt es, dass man als Partner in einer Ehe für den anderen Partner die Verantwortung übernehmen muss. Auch in finanzieller Hinsicht. Doch besonders wenn es um einen Kredit während der Ehe geht, sieht die Rechtsprechung meist völlig anders aus, als sich die Banken und Sparkassen wünschen. Denn wenn es nach denen geht, sollte der Kredit während der Ehe immer von beiden Ehepartnern gemeinsam aufgenommen werden?
Wann lohnt eine gemeinsame Kreditaufnahme?
Die Banken und Sparkassen gehen bei Eheleuten davon aus, dass diese gemeinsam einen Kredit während der Ehe aufnehmen. Schließlich profitieren sie auch gemeinsam von dem Geld. Und es gibt tatsächlich auch diverse Situationen, in denen eine gemeinsame Kreditaufnahme durchaus zu empfehlen ist.
So sollte der Kredit immer dann mit dem Ehepartner aufgenommen werden, wenn die Bonität bei einem Kreditpartner nicht ausreichen würde. Dies ist beispielsweise dann oft der Fall, wenn eine recht große Kreditsumme gewünscht wird, die über einen langen Zeitraum zurückgezahlt werden muss.
Obendrein lohnt ein Kredit während der Ehe mit dem Ehepartner, wenn die Bonität des einen Kreditpartners generell etwas schwach ist und dadurch der Effektivzins in die Höhe schnellen würde. Oder wenn eine negative Schufa vorliegt und der Kredit nur dann bei einer traditionellen Bank aufgenommen werden kann, wenn zwei Kreditnehmer vorhanden sind.
Generell lässt sich daher sagen, dass die Kreditaufnahme mit dem Ehepartner immer dann sinnvoll ist, wenn dadurch ein besseres Kreditangebot genutzt werden kann.
Wann sollte eine gemeinsame Kreditaufnahme vermieden werden?
Es gibt natürlich auch reichlich Gründe, die gegen eine gemeinsame Kreditaufnahme sprechen. Zum Beispiel dann, wenn lediglich ein Kleinkredit aufgenommen werden soll oder wenn eine Ehepartner den Kredit benötigt, um in sein eigenes Unternehmen zu investieren.
Nehmen nicht beide Ehepartner den Kredit gemeinsam auf, haften sie auch nicht gemeinsam für den Kredit. Sollte es also zu Zahlungsausfällen kommen, kann sich die Bank immer nur an einen der Ehepartner wenden. Dies bringt den großen Vorteil mit sich, dass die Kreditaufnahme nicht in den völligen Ruin der ganzen Familie führen kann, da ja nur ein Ehepartner haftet und auch nur dessen Vermögen im Falle von Zahlungsausfällen gepfändet werden kann.
Tipp: Die Banken versuchen immer, den Ehepartner bei einer Kreditaufnahme mit ins Boot zu holen. Dies ist aber nicht verpflichtend und kein Grund, den Kreditantrag abzulehnen, falls der Ehepartner nicht mit unterschreibt. Wird wirklich dringend ein Bürge benötigt, kann diese Aufgabe auch ein anderes Familienmitglied, naher Verwandter oder gar Freund übernehmen. Denn nicht immer ist der Ehepartner auch als Bürge geeignet. Beispielsweise dann, wenn er kein eigenes Einkommen oder Probleme mit der Schufa hat.