Eine Scheidung ist in der Regel keine angenehme Sache. Nicht nur, dass zwei Menschen im Anschluss getrennte Wege gehen. Auch die Trennung des Haushaltes und die vielen Kosten, die mit einer Scheidung verbunden sein können, können sehr schmerzhaft sein. Viele Getrennt müssen im Anschluss erst einmal einen Kredit aufnehmen, um alle Kosten der Scheidung begleichen und um ein einigermaßen geregeltes Leben in einem neuen Umfeld starten zu können. All dies sollte bei einem guten Einkommen auch problemlos möglich sein. Denn Kredite, besonders Ratenkredite, werden pro Tag in Deutschland bis zu 20.000 mal vergeben.
Etwas anders sieht es hingegen aus, wenn die Eheleute gemeinsam einen Kredit aufgenommen hatten, der nach der Scheidung noch nicht komplett an die Bank zurückgezahlt wurde. Wer übernimmt den Kredit nach der Scheidung und die damit verbundenen Schulden? Gibt es diesbezüglich klare Regelungen oder müssen sich die Eheleute bezüglich des Kredit nach der Scheidung selbst einigen?
Ein klassischer Fall
Da Kredite heutzutage völlig normal sind und zu unserem Leben gehören, ist es auch nicht selten, dass Eheleute zum Zeitpunkt der Scheidung noch den einen oder anderen Kredit haben, den sie gemeinsam aufgenommen hatten und um dessen Begleichung sich nun noch gekümmert werden muss.
Haben beide Ehepartner den Kredit gemeinsam aufgenommen, müssen sich auch beide um die Begleichung der Schuld kümmern. Bei einer Scheidung werden das Anfangs- sowie das Endvermögen beider Eheleute analysiert. Dazu gehört auch, dass Schulden in diese Analyse einfließen. Nur das Geld, was dann übrig bleibt, muss geteilt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Schulden. Ob beide Ehepartner dies können, ist dabei erst einmal nebensächlich. Denn die Teilung von Gewinnen und Verlusten bei einem Zugewinnausgleich ist gesetzlich geregelt.
Wie sieht die Praxis aus?
Ist der Kredit nach der Scheidung durch den Ankauf einer Immobilie entstanden, gilt es zu schauen, wer nach der Scheidung die Immobilie übernimmt. Kann sich ein Ehepartner die Rückzahlung der Schulden und somit die Übernahme der Immobilie leisten, bekommt er den Zuschlag. Ist dies keinem der ehemaligen Partner möglich, muss die Immobilie veräußert werden, damit der Kredit bedient werden kann.
Wurde der Kredit jedoch nur von einem Ehepartner aufgenommen, dann sieht die Rechtslage ein wenig anders aus. Denn dann haftet nur der Ehepartner für den Kredit nach der Scheidung, der den Kredit aufgenommen hat. Dies kann sich für den Betroffenen sehr nachteilig präsentieren, da er mitunter eine große Schuldenlast zu stemmen hat, und der andere Ehepartner ohne große Einschnitte aus der Beziehung geht. Daher sollte während der Ehe immer darauf geachtet werden, dass beide Partner gemeinsam Kreditverpflichtungen unterschreiben, damit diese auch gemeinsam gestemmt werden können und sich die Last daraus auf mehreren Schultern verteilt.
Übrigens: Hat sich ein Ehepartner zur Übernahme der Schulden verpflichtet, die beide Partner während der Ehe gemeinsam erzeugt haben, wird dies positiv in den Unterhaltszahlungen berücksichtigt. So muss der Kredit nicht neu aufgerollt und womöglich geteilt werden, sondern kann ganz normal weiter bedient werden. Hat sich beispielsweise der Mann dazu entschlossen, den gemeinsamen Kredit nach der Scheidung zu begleichen muss er im Gegenzug weniger Unterhalt an die Frau und mögliche Kinder zahlen. Hat die Frau den Part der Begleichung übernommen, erhält sie mehr Unterhalt oder muss – soweit sie Unterhalt für ihren Mann zahlen muss – weniger Unterhalt an den Ex zahlen.