Kredit für Lohnsteuerausgleich

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Kredite werden aus den unterschiedlichsten Gründen aufgenommen. Meist soll damit ein Wunsch oder ein Vorhaben in die Tat umgesetzt werden, welches bereits seit einem längeren Zeitraum geplant wurde. Doch auch spontane Einkäufe und Investitionen, die das eigene angesparte Kapital übersteigen, sind ein guter Grund für die Aufnahme von einem Kredit.

Etwas seltener aber trotz alledem immer wieder ein Thema ist der Kredit für den Lohnsteuerausgleich. Er kann nötig werden, wenn zu wenig Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden und dieses nun auf einen Ausgleich drängt. Da das Amt nur in sehr seltenen Fällen einer Stundung zustimmt und in der Regel sehr schnell und intensiv auf den Ausgleich pocht, sind viele Verbraucher gezwungen, bei einer fehlenden Liquidität zu einem Kredit zu greifen. Denn wird das Finanzamt nicht bedient, kann dies recht zügig einen Vollstreckungsbescheid in Auftrag geben. Und dann steht entweder der Gerichtsvollzieher vor der Tür oder aber das Konto beziehungsweise der Lohn werden gepfändet.

Warum muss ein Lohnsteuerausgleich sein?

Eigentlich wird jedem Arbeitnehmer ein Lohnsteuerausgleich empfohlen. Nur so hat er die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzufordern. Der Ausgleich wird immer am Jahresende für das abgelaufene Jahr vorgenommen.

Mitunter kommt es jedoch auch vor, dass nicht der Arbeitnehmer Geld zurück bekommt, sondern das das Finanzamt Aufgrund des Lohnsteuerausgleichs Forderungen stellt. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn sich der Familienstand im Laufe des Kalenderjahres verändert hat, Kinder volljährig werden und damit der Kinderfreibetrag wegfällt oder wenn im Vorfeld kranke beziehungsweise behinderte Familienangehörige zu Hause gepflegt und betreut wurden und diese Tatsache nun nicht mehr gegeben ist. Dann kann das Finanzamt die Steuererleichterungen, die vormals gegeben waren, zurücknehmen und verrechnen. Nicht selten entsteht daraus eine Steuerschuld von mehreren hundert oder auch tausend Euro, die dann an das Finanzamt zugeführt werden muss. Mit einem Kredit für den Lohnsteuerausgleich ist dies problemlos möglich.

Die Aufnahme von einem Kredit für den Lohnsteuerausgleich

Ein Kredit für den Lohnsteuerausgleich ist eigentlich recht einfach aufzunehmen. Allein die Tatsache, dass es sich beim Kreditnehmer um einen Arbeitnehmer handelt, sorgt dafür, dass die Bankhäuser einem Kredit sehr offen gegenüberstehen. Kommt dann noch hinzu, dass die Schufa keine negativen Einträge gespeichert hat, steht einem Kredit für den Lohnsteuerausgleich nichts mehr im Wege.

Normalerweise wird ein Ratenkredit aufgenommen, um die Schulden beim Finanzamt begleichen zu können. Dieser ist bei allen Bankhäusern erhältlich und wird ohne eine Zweckbindung angeboten. Man muss als Kreditnehmer dem Bankhaus also nicht mitteilen, wofür das Geld aus dem Kredit verwendet werden soll. Obendrein lässt sich die Kreditsumme bis aus den Euro auf die Lohnsteuerschuld anpassen. Es gibt also keine festen Kreditsummen, die bei einem Ratenkredit aufgenommen werden müssen, sondern der Kreditnehmer kann die Kreditsumme ebenso frei bestimmen wie die Höhe der monatlichen Raten. An diesen orientiert sich dann die Laufzeit des Kredites und im Endeffekt auch die Höhe des effektiven Jahreszinses.

Hier gilt die Regel: Je kürzer die Laufzeit und je besser die Bonität des Kreditnehmers, desto niedriger der Effektivzins, der alle Zinsen und Gebühren rund um den Kredit für den Lohnsteuerausgleich enthält. Wer ein wenig sucht und einen Vergleich mit Hilfe von einem Vergleichsrechner durchführt, der kann Angebote finden, die mit einem Effektivzins von unter 3 Prozent einhergehen.

Kann der Lohnsteuerausgleich abgelehnt werden?

Viele Arbeitnehmer wissen bereits im Vorfeld, ob sie bei einem Lohnsteuerausgleich Geld vom Finanzamt zurückbekommen oder ob sie Geld an das Finanzamt zahlen müssen. Einige der „Nachzahler“ versuchen daher, dem Ausgleich zu entgehen und streben diesen einfach nicht an. Dies ist jedoch weniger sinnvoll, da das Finanzamt den Ausgleich auf jeden Fall vornehmen wird und das Geld dann einfordert. Es bringt daher nichts, den Lohnsteuerausgleich zu verwehren, wenn man weiß, dass eine Nachzahlung ins Haus steht. Denn am Ende muss man auf jeden Fall bezahlen – egal wer die Differenz berechnet hat.

Übrigens: Wer den Lohnsteuerausgleich vertuschen oder behindern will, kann wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Eine enge und freundliche Zusammenarbeit mit dem Finanzamt ist daher immer empfehlenswert.

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