Kredit für Erbschaftssteuer

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Erben ist immer ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite ist Erbe mit Sicherheit eine schöne Angelegenheit. Vor allen Dingen, wenn es ich um eine größere Summe, ein Unternehmen oder einen anderen Besitz handelt, der das eigene Leben einen völlig neue Stellenwert gibt. Auf der andren Seite bedeutet Erben jedoch auch, dass eine geliebte Person gestorben ist, die man nun nie wieder sieht und deren Erbe im besten Falle mit viel Würde behandelt werden sollte. Zudem bringt das Erben den bitteren Beigeschmack mit sich, dass der Staat in einigen Fällen gerne daran beteiligt werden möchte und daher eine Erbschaftssteuer eingeführt hat. Wie hoch diese ausfällt, teilt das Finanzamt in den jeweiligen Fällen schriftlich mit.

Viele Erben denken im ersten Moment gar nicht an die Erbschaftssteuer und planen diese nicht in ihrem Leben ein. Doch besonders dann, wenn Wertgegenstände und kein Bargeld vererbt wurde, kann die Erbschaftssteuer ein großes Loch in den Haushaltsplan reißen. Denn während die Steuer bei einem Gelderbe vom geerbten Geld bezahlt werden kann, können Wertgegenstände oder Immobilien nicht einfach an das Finanzamt übergeben werden. Hier muss Geld besorgt werden, welches sich unter anderem in einem Kredit für die Erbschaftssteuer finden lässt.

Warum Vater Staat die Hand aufhalten darf

„Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer.“ Diesen Ausspruch kennen wir alle und es steckt leider viel Wahres darin. Denn auch vor der Besteuerung einer Erbschaft macht das Finanzamt keinen Halt und hält die Hand auf, wenn die Höhe des Erbes über einem bestimmten Freibetrag liegt. Dieser Freibetrag orientiert sich am Verwandtschaftsgrad sowie an der Art des Erbes. Und da der Staat das Erbe nun einmal als Einkommen ansieht, darf er dies auch besteuern.

Wie ein Kredit für die Erbschaftssteuer die finanzielle Situation retten kann

Für viele Erben stellt diese Tatsache vor allen Dingen dann ein Problem dar, wenn kein Bargeld, sondern Sachgegenstände oder Immobilien vererbt wurden. Muss hier das Geld für die Steuer aufgebracht werden, geht es schnell um das eigene Ersparte und nicht zuletzt auch um die eigene Existenz. Schnell kann das Erbe dann zu einer Überschuldung führen, da nicht jede Erbsache einfach veräußert werden kann, um die Erbschaftssteuer begleichen zu können.

Wohl dem, der in der Lage ist, einen Kredit für die Erbschaftssteuer aufzunehmen. Im besten Falle einen Ratenkredit, der sich hervorragend an die zu zahlenden Beträge anpassen lässt und zudem recht individuell bezüglich der Rückzahlungsbedingungen gestalten lässt. Ein solcher Kredit lässt sich in der Regel bei jedem Bankhaus finden, welches Ratenkredite anbietet. Spezielle Kredite für die Rückzahlung einer Erbschaft gibt es hingegen nicht.

Was gilt es bei einem Kredit für die Erbschaftssteuer zu beachten?

Im Prinzip ist es nicht ratsam, einen Kredit für eine Sache aufzunehmen, die nicht als Investition gesehen werden kann und somit auch nichts erwirtschaftet. Die Erbschaftssteuer ist eine Abgabe, von der der Erbe nichts hat. Sie bringt ihm kein Geld ein, sondern kostet nur Geld. Da ein Kredit für die Erbschaftssteuer jedoch mit Zins und Tilgung bedient werden muss, bleibt nach der Rückzahlung der Schuld an das Bankhaus nichts übrig. Man hat also nichts, in das das Geld aus dem Kredit geflossen ist und was nun genutzt werden kann.

Anders herum gesehen muss die Steuerschuld natürlich beglichen werden. Tut man dies nicht, kann das im schlimmsten Falle in einer Gefängnisstrafe enden. Jeder ist daher gut beraten, die Erbschaftssteuer schnellstmöglich und ohne Abschläge zu begleichen.

Wenn Sie sich auf die Suche nach einem Kredit für die Erbschaftssteuer begeben, sollten Sie immer im Kopf behalten, das der Kredit eine zusätzliche Belastung darstellt und ihnen am Ende nichts bringt. Wählen Sie daher besonders kleine Raten und achten Sie auf einen niedrigen Zinssatz, damit sich die Angelegenheit für Sie nicht zu einem Fass ohne Boden entwickelt. Vielleicht besteht für Sie auch die Möglichkeit, einen Teil des Erbes zu veräußern, um damit die Steuerschuld zu begleichen. Ist dies möglich, wäre dies in unseren Augen immer die bessere Wahl als ein Kredit. Damit Ihnen am Ende die Freude am Erbe nicht ganz verloren geht und Sie doch noch einen Nutzen daraus ziehen können.

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